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   FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06 B   

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https://dejure.org/2012,52772
FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06 B (https://dejure.org/2012,52772)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2012 - 10 K 1037/06 B (https://dejure.org/2012,52772)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2012 - 10 K 1037/06 B (https://dejure.org/2012,52772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines missbräuchlichen Richterablehnungsgesuchs Keine Erledigung der Hauptsache bei anfänglicher Befürchtung der Dürftigkeit des Nachlasses und tatsächlich gegebener Werthaltigkeit des Nachlasses Steuerliche Relevanz der zivilrechtlichen Normen zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit eines missbräuchlichen Richterablehnungsgesuchs - Keine Erledigung der Hauptsache bei anfänglicher Befürchtung der Dürftigkeit des Nachlasses und tatsächlich gegebener Werthaltigkeit des Nachlasses - Steuerliche Relevanz der zivilrechtlichen Normen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.01.2008 - VI R 45/04

    Aufteilung einer Gesamtschuld nach Tod eines Ehegatten - Einrede der Dürftigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Folge dessen ist, dass auch etwaige Haftungsbeschränkungen zugunsten des Erben und erhobene Einreden, wie die der Dürftigkeit des Nachlasses (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2008, VI R 45/04, BStBl II 2008, 418 ) durch diesen zu beachten sind.

    Als Konsequenz der hier zu §§ 1990, 1991 BGB vertretenen Auffassung hätte der Kläger durchaus den Beklagten mit seinen Steuerforderungen auf den Nachlass verweisen können, da die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses nach § 1990 BGB auch gegenüber dem Finanzamt im Vollstreckungsverfahren erhoben werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 45/04, a.a.O.).

  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, es sei denn, es werden ausnahmsweise Gründe dargetan, die dafür sprechen, dass eine Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch für diejenigen Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2007, 3771 ; BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 101/53
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Selbst nach Aufhebung einer derartigen Nachlassverwaltung bleibt die dadurch ausgelöste Haftungsbeschränkung bestehen (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 17. Dezember 1953 IV ZR 101/53, NJW 1954, 635; Lohmann in Beckʼscher Online-Kommentar BGB - BeckOK BGB -, Stand: 1.3.2011, § 1975 BGB Rz 6).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch für diejenigen Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2007, 3771 ; BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Ein zur Verfahrensverschleppung gestelltes Ablehnungsgesuch ist missbräuchlich (vgl. BFH, Beschluss vom 21. November 2002 VII B 58/02, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 147 ).
  • BFH, 14.02.2002 - I B 109/00

    Verfahrensmängel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Auch kann in diesem Falle über das Ablehnungsgesuch ohne gesonderten Beschluss im Rahmen des zu erlassenden Endurteils entschieden werden (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Februar 2002 I B 109, 111, 113/00, BFH/NV 2002, 1161 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 13.01.2010 - I S 38/09

    Richterablehnung im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz - Keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Es bedarf deshalb auch nicht der im Regelfall gemäß § 44 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO notwendigen dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Januar 2010 I S 38, 39/09, BFH/NV 2010, 1105 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 8/95

    Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Nicht zur Erledigung führt hingegen der Fortfall lediglich des subjektiven Interesses des Klägers an der Fortführung des Verfahrens (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juli 1997 I R 8/95, BFH/NV 1998, 187).
  • BFH, 12.07.1983 - VII R 31/82

    Leistungsgebot in einem Steuerbescheid - Gesamtrechtsnachfolger - Erbe -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Über § 45 Abs. 2 AO und die in Bezug genommen Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestimmt sich mithin der Umfang einer Haftung des Erben (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juli 1983 VII R 31/82, BStBl II 1983, 653 ; Tipke/Kruse/Kruse, Kommentar zur AO , Stand: 07.2008, § 45 AO Rz 26).
  • BFH, 04.07.1986 - VII B 134/85

    Erledigung in der Hauptsache - Einkommensteuervorauszahlung - Anfechtung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
    Für eine Anwendung des § 138 FGO fehlen die Voraussetzungen (vgl. BFH, Beschluss vom 4. Juli 1986 VII B 134/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 752; Hübschmann/Hepp/ Spitaler/Schwarz, a.a.O., § 138 FGO Rz 41, 103).
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 14 K 4977/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Schätzungsbescheid; keine

  • FG Münster, 22.02.2006 - 1 K 3381/04

    Eintritt in die Mitunternehmerstellung des Erblassers, Berücksichtigung der

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger wegen der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem FG Berlin-Brandenburg 10 K 1037/06 B eine Entschädigung in Höhe von 4.800 EUR zu zahlen.
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 114/16

    Finanzgerichtsordnung/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aussetzung der Vollstreckung

    Anzuordnen war die Aussetzung der Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß § 149 Abs. 3 FGO auch nicht in Verbindung mit einer gleichzeitigen Aussetzung des Erinnerungs-Verfahrens entsprechend § 74 FGO bis zu einer Klärung der vollständigen Erledigung der Hauptsache im Hauptsacheverfahren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 14.12.2011 X S 11/11 (PKH), BFH/NV 2012, 441; vom 13.02.2008 VIII B 215/07, BFH/NV 2008, 815; Urteile FG Berlin-Brandenburg vom 01.03.2012 10 K 1037/06 B, Datev, Juris; FG München vom 06.10.2009 13 K 1819/06, Juris).
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